Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau
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Landeskirche verstärkt Prävention gegen sexuelle Übergriffe in der kirchlichen Arbeit

Medienmitteilung vom 25. August 2010

In der Kirche tätige Personen tragen eine besondere Verantwortung. Sexuelle Übergriffe, die in einem Abhängigkeits- und seelsorgerlichen Vertrauensverhältnis geschehen, sind besonders verwerflich. Um diesen vorzubeugen hat die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau im Zuge der Aufdeckung von Fällen sexueller Übergriffe die Massnahmen zur Prävention verstärkt. Den Auftakt dazu bilden zwei Diskussionsabende zum Thema «Sexuelle Ausbeutung in der Kirche» vom 9. und 23. September 2010 in der Kantonsschule Wettingen.

In Zusammenarbeit mit kantonalen Fach- und Opferhilfestellen und kirchlichen Fachpersonen hat die Katholische Frauenstelle Aargau bestehende Informationsgrundlagen überarbeitet. Neu wurde der Ver-fahrensweg im Verdachtsfall in die Broschüre «Sexuelle Übergriffe in der kirchlichen Arbeit» aufgenom-men. Die seit 2001 bestehende Broschüre wendet sich sowohl an anstellende Behörden als auch an Mitarbeitende und Kirchenmitglieder. Mit der neu erscheinenden Präventionsmappe «Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Was tun?» sollen pastorale MitarbeiterInnen für das Thema sensibilisiert werden. Das Hilfsmittel bietet Informationen zum Umgang mit der Thematik in den Pfarreien sowie konkrete Handlungsoptionen, wie betroffenen Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll geholfen werden kann. Ein Flyer mit verschiedenen Anlaufstellen und Internetadressen soll Kindern und Jugendlichen Unterstützung zugänglich machen und sie ermutigen, sich diesen Stellen anzuvertrauen. Seelsorgeteams, Pfarreiräte und andere kirchliche Gremien, welche sich tiefer mit der Materie auseinandersetzen wollen, finden bei der Katholischen Frauenstelle Aargau oder der Jugendseelsorge Hilfestellung. Im Falle eines Übergriffs können sich Betroffene an die von der Landeskirche bezeichnete oder weitere Vertrauensper-sonen wenden (Adressen unter www.kathaargau.ch). Diese unterstehen der Schweigepflicht. Sie beraten die Betroffenen und unterstützen sie bei der Einleitung der nötigen zivil- und strafrechtlichen Schritte.

Die Mitarbeitenden der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau werden auf das Verfahren in Verdachts-fällen oder bei Kenntnisnahme von unerlaubten Handlungen hingewiesen. Die Anstellung der Seelsor-genden erfolgt direkt durch die Kirchgemeinden in Absprache mit dem Bistum. Die Landeskirche ist nicht direkt involviert. Für die Kirchgemeinden besteht gemäss kantonalem Recht eine Anzeigepflicht bei Ver-dacht auf ein schweres Verbrechen oder Vergehen. Als Aufsichtsbehörde über die Kirchgemeinden musste sich die Landeskirche noch nie mit einem Fall von sexuellem Übergriff auseinandersetzen. Im Bereich der Prävention unterstützt die Landeskirche seit vielen Jahren mira, die Fachstelle für Prävention sexueller Ausbeutung im Freizeitbereich.

Sexuelle Ausbeutung in der Kirche – zwei Diskussionsabende in der Kantonsschule Wettingen
Kirche, Macht und Sexualität: Do, 9.9.10, 19.30-21.30
Verantwortung übernehmen. Prävention und Intervention in der Praxis: Do, 23.9.10, 19.30-21.45
Die Abende können einzeln und ohne Anmeldung besucht werden. Eintritt frei.


Weitere Informationen

Medienmitteilung (PDF 140 KB) 


 




Aufgeschaltet am 25. August 2010

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