Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau
Feerstrasse 8, 5001 Aarau
Telefon 062 832 42 73, Fax 062 822 11 61
landeskirche@ag.kath.ch, www.kathaargau.ch
Mit einem deutlichen Nein hat der Grosse Rat heute eine Motion zur Aberkennung der römisch-katholischen Kirche im Aargau als Landeskirche abgelehnt. Die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau ist erfreut, dass der Kanton am bewährten System von Staat und Kirche festhält und die gesellschaftlichen Leistungen der Kirche bekräftigt. Damit bleibt das konfessionelle Gleichgewicht im Aargau erhalten.
Kirche erbringt soziale und kulturelle Leistungen für den Aargau
Wie die meisten Kantone hat sich auch im Kanton Aargau das System der anerkannten Landeskirchen durchgesetzt. Bis heute sind drei Landeskirchen anerkannt, die römisch-katholische, die reformierte sowie die christkatholische Landeskirche. Die von der Motion geforderte Trennung von «Kanton und römisch-katholischer Kirche» hätte die öffentlich-rechtliche Aberkennung der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau zur Folge gehabt. Die Landeskirche ist erfreut, dass der Grosse Rat den Argumenten des Regierungsrates gefolgt ist und am bewährten System festhält. Dies ist ein deutliches Zeichen der Anerkennung für die Aufgaben, welche die Landeskirche im öffentlichen Interesse und im Dienst der Gemeinschaft erbringt. Gerade die Kirche vor Ort, also die Kirchgemeinden, hätte eine Aber-kennung finanziell stark geschwächt. Denn rund 85 % der Einnahmen werden in den Kirchgemeinden verwendet. Der Rest fliesst – bis auf einen Beitrag für das Bistum Basel und die Röm.-Kath. Zentralkonferenz in der Schweiz (RKZ) – an die Landeskirche zur Wahrnehmung überregionaler Aufgaben. Betroffen gewesen wären somit Jugendarbeit, Seelsorge, soziale Einrichtungen, die Pflege wertvoller Kulturgüter im Aargau – und nicht «Rom».
Anerkennung begründet Rechte aber auch Pflichten
Die Motion sieht die öffentlich-rechtliche Aberkennung der Landeskirche auch in der Debatte über sexuel-le Übergriffe begründet. Die Römisch-Katholische Kirche im Aargau duldet solche Übergriffe nicht und bekämpft diese seit Jahren durch Information, Aufklärung und Zusammenarbeit mit Opfer- und andern Fachstellen. Gerade hier wäre eine Aberkennung kontraproduktiv gewesen. Der öffentlich-rechtliche Sta-tus auferlegt Kirchgemeinden und Landeskirche nämlich eine behördliche Aufsichtspflicht über ihr Perso-nal. Bei Bekanntwerden eines sexuellen Übergriffs besteht eine Anzeigepflicht nach kantonalem Recht. Dies gilt für alle Angestellten, ob Priester oder Laien.
Anerkennung stärkt Kirchenbasis
Die demokratischen Strukturen sichern das Mitentscheidungsrecht der Kirchenmitglieder in finanziellen und personellen Angelegenheiten. Es gilt das Prinzip der Öffentlichkeit. Der Motionär verkennt die Wich-tigkeit dieser Mitspracherechte, wenn er sie als «rein materielle, finanzielle, also irrelevante Nebenaspek-te» abstempelt. Mit einer Aberkennung hätte sich die Römisch-Katholische Kirche im Aargau nicht aufge-löst. Dafür wäre ihr Selbstorganisationsrecht in Gestalt einer privatrechtlichen Organisation, wie z.B. als Verein, bedeutend weiter gegangen. Verloren gegangen wären also demokratische und rechtsstaatliche Strukturen.
Gleichheit unter den christlichen Konfessionsangehörigen wahren
Die Motion wollte nur der Römisch-Katholischen Landeskirche die öffentlich-rechtliche Anerkennung ent-ziehen. Wie auch der Regierungsrat ist die Landeskirche der Ansicht, dass damit ein Ungleichgewicht zwischen den rund 224‘000 Katholiken (2008; ca. 40 % der Aargauer Bevölkerung) und den anderen Kon-fessionsangehörigen geschaffen worden wäre. Dies hätte der guten ökumenischen Zusammenarbeit und dem interreligiösen Dialog unter den Aargauer Religionsgemeinschaften nur geschadet. Nach dem Aar-gauer Klosterstreit von 1841 und dem darauf folgenden Sonderbundskrieg verdanken wir das heute friedliche Zusammenleben unter den Religionsgemeinschaften gerade diesem System von Staat und Kirche.
Medienmitteilung (PDF 60 KB)