Massnahmen gegen sexuelle Übergriffe in der kirchlichen Arbeit
In der Kirche tätige Personen tragen eine besondere Verantwortung. Sexuelle Übergriffe, die in einem Abhängigkeits- und seelsorgerlichen Vertrauensverhältnis geschehen, sind besonders verwerflich. Um diesen vorzubeugen hat die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau im Zuge der Aufdeckung von Fällen sexueller Übergriffe die Massnahmen zur Prävention verstärkt.
Die Broschüre und das Merkblatt «Sexuelle Übergriffe in der kirchlichen Arbeit» wenden sich sowohl an anstellende Behörden als auch an Mitarbeitende und Kirchenmitglieder. Die Broschüre thematisiert sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (Massnahmen für Angestellte oder freiwillig Mitarbeitende) und sexuelle Ausbeutung in Seelsorge, Unterricht und Beratung. Sie zeigt auf, was Betroffene im Falle einer Belästigung oder Ausbeutung unternehmen können. Das Merkblatt für Kirchenmitglieder, freiwillige und hauptamtliche Mitarbeitende enthält wichtige Kontaktstellen, an welche sich Betroffene wenden können. Speziell an Kirchgemeinden richtet sich ein zweites Merkblatt, welches die Vorgehensweise für Behörden im Verdachtsfall erklärt.
Die Präventionsmappe «Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Was tun?» richtet sich an pastorale MitarbeiterInnen, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben. Die Mappe enthält Informationen zum Umgang mit der Thematik in den Pfarreien sowie konkrete Handlungsoptionen, wie betroffenen Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll geholfen werden kann. Ein Flyer mit verschiedenen Anlaufstellen und Internetadressen soll Kindern und Jugendlichen Unterstützung zugänglich machen und sie ermutigen, sich diesen Stellen anzuvertrauen. Seelsorgeteams, Pfarreiräte und andere kirchliche Gremien, welche sich tiefer mit der Materie auseinandersetzen wollen, finden bei der Katholischen Frauenstelle Aargau oder der Jugendseelsorge Hilfestellung.
Im Falle eines Übergriffs können sich Betroffene an die von der Landeskirche bezeichnete oder weitere Vertrauenspersonen wenden. Diese unterstehen der Schweigepflicht. Sie beraten die Betroffenen und unterstützen sie bei der Einleitung der nötigen zivil- und strafrechtlichen Schritte.
Broschüre, Merkblätter und Präventionsmappe können Sie hier herunterladen oder bei der Fachstelle Bildung Mobil bestellen: Bildung Mobil, Klosterstrasse 12, 5430 Wettingen, T 056 438 09 40,
M bildung-mobil@ag.kath.ch