Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau
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Gesamtrevision Finanzhaushaltsverordnungen

Die Verordnung über den Finanzhaushalt der Landeskirche und der Kirchgemeinden vom 13. Juni 1984 ist überholt, nicht mehr zeitgemäss und musste deshalb in einer Gesamtrevision überarbeitet werden. Neu wurden zwei Verordnungen für die Landeskirche und die Kirchgemeinden geschaffen. Beide Erlasse werden nach der Vernehmlassungsrunde der Synode vom 2. November 2011 zum Entscheid vorgelegt werden. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2012, mit einer dreijährigen Übergangsfrist zur Umsetzung für die Kirchgemeinden, vorgesehen.

Für Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung
Marcel Notter
Generalsekretär
Römisch-Katholische Landeskirche Aargau
T 062 832 42 72
marcel.notter@ag.kath.ch




Aufgeschaltet am 7. Mai 2011

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