Der Kirchliche Religionsunterricht an der Schule gibt immer wieder zu reden - nicht zuletzt mit Blick auf seine Realisierung im Zusammenhang des Stundenplans.
In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Rückmeldungen zum Ist-Zustand. Die Palette ist breit: von sehr guten Voraussetzungen ist die Rede, von zunehmenden Schwierigkeiten bei einer befriedigenden Gestaltung des Stundenplans ist auch die Rede und nicht zuletzt vom zunehmenden Frust im Umgang mit schulischen Strukturen.
Der Aargau ist tatsächlich ein heterogener Kanton. Dies gilt für das kirchliche Leben in den Gemeinden genauso wie für die Schulgemeinden der Volksschule. Gerade mit Blick auf die Volksschule mag überraschen, dass im Rahmen der kantonalen Vorgaben vielfältige Ausprägungen, Organisationen, Kulturen möglich sind und bestehen.
Der § 72 des Aargauer Schulgesetzes ist nach wie vor gültig und steht nicht zur Debatte. Allerdings stellt sich für das Departement Bildung, Kultur, Sport (BKS) und die Landeskirchen die Frage, wie der § 72 im Hier und Heute sinnvoll interpretiert werden kann. Es ist unübersehbar, dass sich vor allem die schulischen Strukturen in den letzten Jahren sehr verändert haben. Eine Folge davon: die stundenplantechnischen Spielräume sind eng geworden.
Am 9. Juni 2010 hat eine entsprechende Klärungsarbeit zwischen dem BKS (Victor Brun, Leiter Sektion Organisation; Mirjam Obrist, Leiterin Sektion Entwicklung), der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau (Toni Schmid, Fachstelle Katechese-Medien) und der Reformierten Landeskirche Aargau (Rainer Jecker, Fachstelle Kirchlicher Religionsunterricht) begonnen. Ziel: Die Arbeitsgruppe sucht gemeinsam nach möglichen Modellen, damit der KRU auch in den nächsten Jahren neben dem staatlichen Fach "Ethik und Religionen" eine Realisierungschance an der Schule hat. Diese Klärungsarbeit ist kirchlicherseits mit den Kirchenräten abgesprochen bzw. mandatiert.
Folgendes Vorgehen ist im Anschluss an die 1. Sitzung ("Auslegeordnung") geplant:
- Die Mitglieder der Arbeitsgruppe recherchieren in Kirch- und Schulgemeinden stichprobenartig nach gelungenen aktuellen Umsetzungen des § 72; Zeithorizont: Oktober 2010.
- Diskussion der Ergebnisse in einer erweitertene Arbeitsgruppe unter Beizug von Beteiligten (Schulleitungen, StundenplanerInnen, Katechetisch Tätige).
- Gemeinsame Empfehlungen BKS und Landeskirchen an die Schulen und Kirchgemeinden; Zeithorizont: Februar 2011 (mit Blick auf die Schuljahresplanung 2011/12).
Wir sind überzeugt davon, dass die Zusammenarbeit gut angelaufen ist und zu brauchbaren Resultaten führen wird.
Rainer Jecker, Fachstelle kirchlicher Religionsunterricht, Reformierte Landeskirche Aargau
Toni Schmid, Fachstelle Katechese - Medien, Römisch-Katholische Kirche im Aargau