Benutzung
Die Medienstelle steht mit ihren Dienstleistungen allen Personen offen. Insbesondere SeelsorgerInnen, KatechetInnen und LehrerInnen finden bei uns ein vielfältiges Angebot an Medien, Büchern und Arbeitshilfen für den kirchlichen und schulischen Religionsunterricht sowie andere Felder der Gemeindepastoral.
Ausleihen
Eingeschriebene Benutzerinnen und Benutzer können Bücher und Medien ausleihen.
Maximale Dauer der Ausleihe: 14 Tage
Die Anzahl der pro Person ausleihbaren Medien ist beschränkt (max. 10 Titel).
Da es möglich ist, die Bücher und Medien auf ein bestimmtes Datum zu reservieren, sind wir auf die Einhaltung der Ausleihfristen angewiesen.
Nicht reservierte Bücher und Medien können vor Ablauf der Ausleihfrist telefonisch verlängert werden.
Bestellungen und Reservationen
Online direkt im
Katalog oder telefonisch unter Telefon 062 836 10 64.
Wenn ein Postversand gewünscht ist, muss dies ausdrücklich vermerkt werden.
Kosten
Kostenlose Ausleihe
Die Benutzung ist für alle Mitglieder der drei Aargauer Landeskirchen kostenlos.
Gebührenpflichtige Ausleihe
für ausserkantonale Kundinnen und Kunden (jeweils zuzüglich allfällige Portokosten)
Einzelausleihe: Fr. 25.-- pro Medium
Jahresabonnemente:
Gruppenabonnement Fr. 300.-- pro Jahr (pro Pfarrei/Kirchgemeinde)
Einzelabonnement Fr. 120.-- pro Jahr
Mahnungen
Erinnerung gratis (nach Ablauf der Ausleihfrist)
1. Mahnung Fr. 10.-- (nach einer Woche)
2. Mahnung Fr. 20.-- (nach zwei Wochen)
Postversand
Bestellungen für den Postversand müssen spätestens am Vortag erfolgen.
Kein Postversand von Postern und Realgegenständen!
Nach Aarau und die direkt angrenzenden Gemeinden werden keine Pakete versandt.
Postversand an kirchliche Mitarbeitende im Aargau:
kostenlos (Rückporto durch Ausleihende)
Postversand an übrige Personen:
effektive Portokosten (+ Rückporto durch Ausleihende)
Beschädigung / Verlust
Die ausgeliehenen Bücher und Medien sind sorgfältig zu behandeln.
Bei Beschädigung oder Verlust werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
Ausschluss
Wer wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstösst, kann von der Fachstelle Katechese-Medien zeitweise oder ganz von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden.
16. November 2010