Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) wird durch die Synode für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern, wobei mindestens drei Mitglieder gleichzeitig auch der Synode angehören müssen.
Die GPK prüft das Budget und die Jahresrechnung der Landeskirche und in der Regel alle weiteren traktandierten Geschäfte ausser Wahlgeschäfte und Traktanden zur Organisation der Synode. Sie beauftragt die Rechnungsrevisoren und nimmt bereichsweise selbständi-ge Detailprüfungen vor.