Rafal Lupa wird Domherr des Standes Luzern

Gestützt auf die Übereinkunft mit dem Heiligen Stuhl vom 26. März 1828 betreffend die Wiederherstellung des Bistums Basel und die Päpstliche Bulle «Inter praecipua» vom 7. Mai 1828 hat der Regierungsrat des Kantons Luzern Dr. theol. Rafal Lupa zum nichtresidierenden Domherrn des Kantons Luzern gewählt. Rafal Lupa wurde am 3. Juni 1973 in Nowy Sacz, Polen, geboren. Er ist als Pfarrer in der Luzerner Stadtpfarrei St. Paul tätig. Als Domherr übernimmt Rafal Lupa die Nachfolge von Roland Haefliger.

Auf der Grundlage des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bistumskantonen wirken die Domherren als diplomatische Bindeglieder zwischen den Kantonsregierungen und dem Bistum.