Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau
Feerstrasse 8, 5001 Aarau
Telefon 062 832 42 73, Fax 062 822 11 61
landeskirche@ag.kath.ch, www.kathaargau.ch



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Organisation

Mit der Kirche unterwegs

Die Römisch-Katholische Kirche im Aargau, das sind

  • 228‘525 Katholikinnen und Katholiken,
  • rund 10‘000 freiwillig Engagierte, die jährlich rund 1,5 Mio. Stunden Freiwilligenarbeit leisten,
  • Seelsorgende und Mitarbeitende in 115 Pfarreien und zehn anderssprachigen Missionen,
  • Freiwillige Engagierte und Mitarbeitende in rund 97 Kirchgemeinden,
  • die Verwaltung der Landeskirche und ihre Organe mit Sitz in Aarau,
  • das Bischofsvikariat St. Urs mit Sitz in Liestal
  • die Mitarbeitenden in den Fachstellen
  • die Seelsorgenden auf kantonaler Ebene in den Spitälern, Heimen, Gefängnissen, bei der Polizei, für die Gehörlosen und Menschen mit Behinderungen,
  • Engagierte in Kommissionen und katholischen Vereinen.

Organisation: Von der Weltkirche bis zur Pfarrei
Mit dem «Codex Iuris Canonici» (CIC) besitzt die römisch-katholische Weltkirche eine eigene Rechtsordnung, das kanonische Recht. Dieses regelt die Organisationsstruktur der Römisch-Katholischen Kirche als Weltkirche mit ihren Teilkirchen bis hin zu den Pfarreien, legt Kompetenzen und Aufgaben fest und umschreibt den Auftrag der Kirche in der Welt.

Während die Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Schweiz in der Bundesverfassung gewährleistet ist, sind die Kantone für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat zuständig (Art. 72. Abs. 1 BV). Das hat zur Folge, dass in den einzelnen Kantonen das Verhältnis von Kirche und Staat teilweise sehr unterschiedlich geregelt ist.

Mit der Taufe werden wir nach kanonischem Recht Mitglied der Kirche und damit auch Mitglied der Pfarrei, wo wir wohnen. Im Kanton Aargau sind wir auf Grund des kantonalen Verfassungsrechts als Angehörige der römisch-katholischen Konfession auch automatisch Mitglieder der Kirchgemeinde am Wohnsitz (vgl. OS, Art. 21 Abs. 1).
Diese Doppelmitgliedschaft ist eine Folge der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Kirche durch den Staat und als sogenanntes "duale System" eine Eigenheit der schweizerischen Kirchenstruktur, insbesondere der Kirchenstruktur der deutschsprachigen Kantone.














 

 

 

Im Kanton Aargau sind die einzelnen Zuständigkeiten und Aufgaben der Landeskirche und ihrer Organe und der Kirchgemeinden im Organisationsstatut (PDF 132 KB) der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau vom 2. Juni 2004 festgelegt.
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