Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau
Feerstrasse 8, 5001 Aarau
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Der Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche

Der Kirchenrat ist die Exekutive der Landeskirche. Er setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, wovon zwei bis vier hauptamtlich in der Seelsorge tätig sein müssen. Die Synode wählt an ihrer ersten Sitzung nach den Gesamterneuerungswahlen den Kirchenrat für die Dauer einer Amtsperiode von vier Jahren.

Für die Amtsperiode 2007-2010/11 setzt sich der Kirchenrat aus folgenden Mitgliedern zusammen:


Luc Humbel, Brugg
Seit 2010 Präsident 
Ressort Personalpolitik

  • Seit 2002 in der Anwaltskanzlei Miotti Humbel Kersten


Mail an luc.humbel@ag.kath.ch
 

   

Altorfer Heinz, Lenzburg
Seit 1999 im Kirchenrat und seit 2003 Vizepräsident 
Ressort Bildung und Propstei

  • Seit 1988 Leiter des Ressorts Life & Work,
    Kulturprozent Migros-Genossenschafts-Bund


Mail an heinz.altorfer@ag.kath.ch                                            

                 

Hagmann Rudolf, Zofingen
Seit 2009 im Kirchenrat
Ressort Öffentlichkeitsarbeit und Kultur

  • Seit 2003 Chefredaktor der "BauernZeitung" sowie
    publizistischer Leiter der "Schweizer Agrarmedien GmbH"


Mail an rudolf.hagmann@ag.kath.ch

   
 

Bättig Carla, Menziken
Seit 2009 im Kirchenrat
Ressort Spezialseelsorge

  • Seit 1999 Katechetin mit Aufgaben in der Katechese und
    Seelsorge der Pfarrei Menziken


Mail an carla.baettig-knuesel@ag.kath.ch

   
 

Scholl-Franchini Maria-Pia, Möhlin
Seit 2005 im Kirchenrat
Ressort Andersprachigenseelsorge

  • Seit 2002 Lehrbeauftragte für italienische Literatur
    an der Fachhochschule Zürich


Mail an maria-pia.scholl@ag.kath.ch

   
 

Stalder Josef, Sarmenstorf
Seit 2006 im Kirchenrat
Ressort Diakonie, CARITAS, Sozialrat, Ök. Fachkommissionen

  • Seit 1973 Geschäftsführer der Getreidecenter Freiamt AG
    in Villmergen


Mail an josef.stalder@ag.kath.ch

   
 

Steinemann Rolf, Meisterschwanden
Seit 2004 im Kirchenrat
Ressort Finanzen und Liegenschaften

  • Sektionsleiter-StV juristischer Personen
    beim Kantonalen Steueramt Aargau


Mail an rolf.steinemann@ag.kath.ch

   
 

Umbricht Georg, Oberlunkhofen
Seit 2005 im Kirchenrat
Ressort Katechese-Medien, Stipendien und Kantonale Schulen

  • Seit 2001 Pfarreileiter der Pfarrei Lunkhofen


Mail an georg.umbricht@ag.kath.ch

   
 

Evelyne Wernli-Meier, Mellingen
Seit 2010 im Kirchenrat
Ressort Jugendseelsorge

  • Seit 2004 selbständige Tätigkeit im Treuhand- und Versicherungsbereich


Mail an evelyne.wernli@ag.kath.ch

   



Aufgaben des Kirchenrats

Der Kirchenrat ist für den Vollzug der Beschlüsse der Synode und die aus dem Voranschlag sich ergebenden Aufgaben zuständig. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Organisation des Finanzausgleichs, die Unterstützung der Kirchgemeinden in deren Aufgaben, die Mitverantwortung für die Fachstellen, die Organisation der Anderssprachigenseelsorge, den Betrieb und den Unterhalt des Bildungszentrums Propstei Wislikofen, die Mitfinanzierung der Aufgaben des Bistums und gesamtschweizerische Aufgaben. Er hat auch alle weiteren Aufgaben zu erfüllen, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Landeskirche zugewiesen sind. Das betrifft unter anderem die ökumenische Zusammenarbeit auf kantonaler Ebene oder die Beteiligung an relevanten Vernehmlassungen des Kantons.

Der Kirchenrat wird in seiner Arbeit von der Verwaltung der Landeskirche unterstützt, die sich um die Vorbereitung der Geschäfte für die Sitzungen des Kirchenrates und der Synode kümmert und für das Finanz- und Rechnungswesen zuständig ist.
Der Kirchenrat vertritt die Landeskirche nach innen, gegenüber den Kirchgemeinden und Pfarreien und nach aussen, gegenüber dem Bistum, dem Kanton, dem Bischofsvikariat der Bistumsregion AG / BL/ BS, der Finanzkommission des Bistums und dem Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen in der Schweiz, der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ).

Der Kirchenrat arbeitet als Kollegialbehörde mit Ressortsystem. Der oder die Ressortverantwortliche vertritt den Kirchenrat in den entsprechenden Bereichen und leitet die jeweilige Fachkommission der verschiedenen Fachstellen und Teams in Zusammenarbeit mit dem Regionalverantwortlichen der Bistumsregion.

Mit dem Jahresbericht und den Berichterstattungen in der Synode informiert der Kirchenrat über seine Arbeit und die Tätigkeit der Landeskirche und ihrer Fachstellen.

Der Kirchenrat hat zudem die Aufsicht über die Kirchgemeinden. Er übt dieses Recht und diese Pflicht mit der Genehmigung der Wahlen und der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Voranschläge aus. Bei Konflikten in Kirchgemeinden und Pfarreien kann der Kirchenrat zur Vermittlung beigezogen werden. Verstösst eine Kirchgemeinde gegen geltendes Recht, hat er von Amtes wegen einzuschreiten. Er ist erste Instanz bei Beschwerden gegen Verfügungen und Beschlüsse der Organe der Kirchgemeinden.


Kirchenrat

 

 

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