Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau
Feerstrasse 8, 5001 Aarau
Telefon 062 832 42 73, Fax 062 822 11 61
landeskirche@ag.kath.ch, www.kathaargau.ch
Luc Humbel, Brugg
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Altorfer Heinz, Lenzburg
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Hagmann Rudolf, Zofingen
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Bättig Carla, Menziken
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Scholl-Franchini Maria-Pia, Möhlin
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Stalder Josef, Sarmenstorf
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Steinemann Rolf, Meisterschwanden
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Umbricht Georg, Oberlunkhofen
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Evelyne Wernli-Meier, Mellingen
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Aufgaben des Kirchenrats
Der Kirchenrat ist für den Vollzug der Beschlüsse der Synode und die aus dem Voranschlag sich ergebenden Aufgaben zuständig. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Organisation des Finanzausgleichs, die Unterstützung der Kirchgemeinden in deren Aufgaben, die Mitverantwortung für die Fachstellen, die Organisation der Anderssprachigenseelsorge, den Betrieb und den Unterhalt des Bildungszentrums Propstei Wislikofen, die Mitfinanzierung der Aufgaben des Bistums und gesamtschweizerische Aufgaben. Er hat auch alle weiteren Aufgaben zu erfüllen, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Landeskirche zugewiesen sind. Das betrifft unter anderem die ökumenische Zusammenarbeit auf kantonaler Ebene oder die Beteiligung an relevanten Vernehmlassungen des Kantons.
Der Kirchenrat wird in seiner Arbeit von der Verwaltung der Landeskirche unterstützt, die sich um die Vorbereitung der Geschäfte für die Sitzungen des Kirchenrates und der Synode kümmert und für das Finanz- und Rechnungswesen zuständig ist.
Der Kirchenrat vertritt die Landeskirche nach innen, gegenüber den Kirchgemeinden und Pfarreien und nach aussen, gegenüber dem Bistum, dem Kanton, dem Bischofsvikariat der Bistumsregion AG / BL/ BS, der Finanzkommission des Bistums und dem Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen in der Schweiz, der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ).
Der Kirchenrat arbeitet als Kollegialbehörde mit Ressortsystem. Der oder die Ressortverantwortliche vertritt den Kirchenrat in den entsprechenden Bereichen und leitet die jeweilige Fachkommission der verschiedenen Fachstellen und Teams in Zusammenarbeit mit dem Regionalverantwortlichen der Bistumsregion.
Mit dem Jahresbericht und den Berichterstattungen in der Synode informiert der Kirchenrat über seine Arbeit und die Tätigkeit der Landeskirche und ihrer Fachstellen.
Der Kirchenrat hat zudem die Aufsicht über die Kirchgemeinden. Er übt dieses Recht und diese Pflicht mit der Genehmigung der Wahlen und der Prüfung der Jahresabschlüsse und der Voranschläge aus. Bei Konflikten in Kirchgemeinden und Pfarreien kann der Kirchenrat zur Vermittlung beigezogen werden. Verstösst eine Kirchgemeinde gegen geltendes Recht, hat er von Amtes wegen einzuschreiten. Er ist erste Instanz bei Beschwerden gegen Verfügungen und Beschlüsse der Organe der Kirchgemeinden.