Das neue Datenschutzgesetz der Schweiz

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz. Kath.ch hat ein Merkblatt mit den wichtigsten Änderungen für kirchliche Institutionen herausgegeben.

Zusammenfassung

In der Schweiz bleibt die Datenbearbeitung grundsätzlich erlaubt und braucht keiner Einwilligung oder sonstigen Rechtfertigung.

Jedoch muss die Datensicherheit jederzeit gewährleistet werden.

 

Mehr Details zu den Änderungen und Kontaktangaben für allfällige Fragen finden Sie im Merkblatt von kath.ch oder direkt im neuen Gesetzestext.