Landeskirche Aargau

Die Landeskirche nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Als selbständige Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Aarau fördert und unterstützt sie die pastoralen Tätigkeiten der Römisch-Katholischen Kirche im Kanton Aargau, im Bistum Basel und in der ganzen Schweiz. Zudem unterstützt sie die Aargauer Kirchgemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Gemäss Kantonsverfassung ist die Synode das oberste Organ der Landeskirche. Diese wählt das vollziehende Organ (Kirchenrat) und erlässt das Organisationsstatut.

Synode

Die Synode der Römisch-Katholischen Landeskirche im Aargau umfasst 150 Mitglieder (sogenannte Synodale). Die Synodalen werden als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Kirchgemeinde durch deren Stimmberechtigte für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Jede Kirchgemeinde ist mit mindestens einer oder einem Synodalen vertreten. Weitere Sitze werden den Kirchgemeinden entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder zugeteilt. Die Synode versammelt sich zweimal jährlich zu den ordentlichen Sitzungen. Diese finden jeweils am zweiten Mittwoch im Juni und November statt. Die Vorsynoden finden in der Regel zwei Wochen vor den Synodensitzungen dezentral in 4 Regionen statt, an einem Dienstag oder Mittwoch.

Kirchenrat

Der Kirchenrat ist die Exekutive der Landeskirche. Er setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen und vertritt die Landeskirche nach innen und aussen. Die Synode wählt den Kirchenrat und dessen Präsidium für die Dauer einer Amtsperiode von vier Jahren.

Verwaltung

Die Verwaltung ist die Drehscheibe der Landeskirche. Hier laufen die Arbeiten der Synode und des Kirchenrats zusammen. Von hier aus werden die Beschlüsse der Gremien vollzogen und die Informationen weitergeleitet. Die Verwaltung ist auch administrative Anlaufstelle für die Kirchgemeinden, die weiteren Aargauischen Landeskirchen, das Bistum, die interkantonalen kirchlichen Gremien und weitere Stellen.

Wir sind zu Bürozeiten für Sie erreichbar, ausgenommen allgemeine Feiertage sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.

Fachstellen und Missionen

Die kantonalen kirchlichen Fachstellen sind formell bei der Landeskirche zugeordnet. Die inhaltliche Ausrichtung ihrer Arbeit erfolgt in Absprache mit der Bistumsregionalleitung und wird durch eine Fachkommission begleitet. Diese wird gemeinsam durch den Kirchenrat und durch die Regionalleitung bestellt.

GPK, Rekursgericht und Schlichtungsbehörde

Kommissionen

Durch den Kirchenrat gewählte Mitglieder der Kommissionen für die Amtsperiode 2023 – 2026