Implementierung der psychologischen Assessments wird nach erfolgreicher Pilotphase weiter vorangetrieben
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und der Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) informieren in ihrer Medienmitteilung vom 3.2.2026 über die Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz.
Die die Einführung einer psychologischen Eignungsabklärung für künftige Seelsorgende in Form eines vierstufigen psychologischen Assessments wurde als eine der Massnahmen angekündigt im Nachgang an die im September 2023 publizierten Pilotstudie zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts. Per 31. März 2025 haben die Schweizer Bischöfe das mehrstufige Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender verbindlich beschlossen. Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen durchlaufen dieses Assessments nun standardmässig.
Medienmitteilung von SBK, RKZ und KOVOS
Zürich, 3. Februar 2026 – Im Verlauf von 2025 hat die römisch-katholische Kirche die Einführung wissenschaftlich abgestützter Assessments für angehende Seelsorgende gestartet. In einer Pilotphase wurden in sämtlichen Bistümern insgesamt 72 solcher Eignungsabklärungen durchgeführt. Diese wurden von Prof. Jérôme Endrass, Leiter Forschung & Entwicklung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich, und seinem Team konzipiert. Sämtliche Abklärungen und Gespräche werden von ausgewiesenen externen Fachpersonen durchgeführt. In Einzelfällen haben sich die diözesanen Verantwortlichen, entsprechend den Empfehlungen der Experten, gegen eine weitere Zusammenarbeit mit evaluierten Personen entschieden.
Nach der im September 2023 publizierten Pilotstudie zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts haben die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) als eine von verschiedenen Massnahmen die Einführung einer psychologischen Eignungsabklärung für künftige Seelsorgende angekündigt.
Vierstufiges psychologisches Assessment verbindlich eingeführt
Per 31. März 2025 haben die Schweizer Bischöfe das mehrstufige Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender verbindlich beschlossen. Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen durchlaufen dieses Assessments nun standardmässig.
Die Eignungsabklärung wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Jérôme Endrass, Leiter Forschung & Entwicklung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich, und seinem Team (PD Dr. Astrid Rossegger und Rahel Bader) konzipiert.
Das vierstufige Verfahren basiert auf den grundlegenden Fähigkeiten, die notwendig sind, um seelsorgerisch tätig zu sein und den Beruf erfolgreich auszuüben. Es besteht zunächst aus drei fachlichen Abklärungsschritten: einer testpsychologischen Untersuchung, einem kompetenzbasierten Interview und einem forensisch-klinischen Interview. Diese Schritte werden von externen Fachpersonen durchgeführt und in drei separaten Berichten dokumentiert. Gestützt auf die Berichte führen die Ausbildungsverantwortlichen im vierten Schritt ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten.
Pilotphase mit 72 durchgeführten Assessments erfolgreich abgeschlossen und evaluiert
Von April bis Ende 2025 wurde das von der Arbeitsgruppe entwickelte Vorgehen in einer Pilotphase erprobt. Es wurden 72 psychologische Eignungsabklärungen durchgeführt (60 auf Deutsch, 6 auf Französisch und 6 auf Italienisch). Zu diesem Zweck hat die Kirche mit zehn Fachpersonen aus der forensischen Psychologie / Psychiatrie und der Personaldiagnostik zusammengearbeitet. Die Auswertung der Pilotphase hat ergeben, dass die Assessments von den Kandidatinnen und Kandidaten mehrheitlich gut akzeptiert werden. Sie haben diese als professionell, zugewandt, wichtig und richtig, jedoch auch als intensiv, aufwändig und teils sehr anstrengend erlebt.
Massnahme zeigt erste wahrnehmbare Wirkungen
In Einzelfällen haben sich die zuständigen Verantwortlichen gemäss den Empfehlungen der Fachpersonen gegen eine weitere Zusammenarbeit mit den evaluierten Personen entschieden. Neben der Identifikation von nicht geeigneten Kandidaten/innen unterstützt die psychologische Eignungsabklärung auch die Festlegung der Ausbildungsziele der einzelnen Studierenden. Diese erhalten eine externe Einschätzung ihrer Fähigkeiten und Grenzen zu diesem Zeitpunkt. Darauf aufbauend werden Entwicklungsschritte und Fördermassnahmen vereinbart. Die Assessments sind also sowohl eine Präventionsmassnahme gegen sexuellen und spirituellen Missbrauch als auch ein Schlüsselelement in der gesamten Personalentwicklung für Seelsorgende.
Weitere Informationen
Überblick über nationale Massnahmen der Röm.-Kath. Kirche Schweiz: missbrauch-kath-info.ch/massnahmen
Pilotprojekt zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts, Universität Zürich: Schlussbericht des Forschungsteams
Auskunft
Stefan Loppacher, Leiter Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext von RKZ, SBK, und KOVOS Interessierte wenden sich an stefan.loppacher@rkz.ch oder 079 301 58 67
Wissenschaftliche Untersuchung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz
Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigung der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) – haben 2021 gemeinsam entschieden, ein unabhängiges wissenschaftliches Pilotprojekt zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Erwachsenen durch katholische Kleriker, kirchliche Angestellte und Ordensangehörige in der Schweiz seit den 1950er Jahren durchzuführen. Dazu haben sie der Universität Zürich (UZH) einen Forschungsauftrag erteilt. Ein von der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) ernannter, unabhängiger wissenschaftlicher Beirat unterstützt und berät das Forschungsteam der UZH. Im Zentrum stehen dabei die Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglichten und die verhinderten, dass dieser aufgedeckt und geahndet wurde.
In den Bistümern und Kantonen werden seit längerem Massnahmen getroffen, um dem Risiko von sexuellen Übergriffen präventiv zu begegnen und Betroffene zu unterstützen. Doch das wissenschaftliche Pilotprojekt hat im September 2023 aufgezeigt, dass noch viel Arbeit ansteht.
Den Auftrag für die historische Studie hatten die drei nationalen Organisationen der römisch-katholischen Kirche der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – in Auftrag gegeben. Nun erarbeiten sie auf nationaler Ebene weitere Massnahmen. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen noch entschiedener zu bekämpfen und Betroffene zu unterstützen.
Informationen zum Stand der Arbeiten sowie eine Übersicht aktueller Beratungsstellen für Betroffene liefert die Projektwebseite: www.missbrauch-kath-info.ch