Hilfe bei Übergriffen

Hier erfahren Sie, wo Sie bei Übergriffen Hilfe bekommen, was die Kirche zur Prävention tut und wie weit die historische Aufarbeitung ist.

Meldung: Bitte wenden Sie sich unverzüglich an die Koordinationsperson oder eine Beratungsperson des Bistums Basel, wenn Sie Kenntnis oder begründeten Verdacht haben, dass ein sexueller Übergriff stattgefunden hat (www.bistum-basel.ch/uebergriff-was-tun). Handelt es sich um ein mögliches Offizialdelikt, muss in jedem Fall Anzeige erstattet werden. Weitere Informationen und Beratungsadressen für Betroffene finden Sie im Merkblatt.

Inhalt

Hilfsangebote

Haben Sie etwas beobachtet, gehört oder sind selbst betroffen? Hier finden Sie Hilfe.

Sexueller Übergriff - Was tun?

  • Sie erfahren einen sexuellen Übergriff als Opfer?
  • Sie beobachten einen Übergriff als Zeuge/Zeugin?
  • Sie erhalten als Vertrauensperson Informationen über ein Vorkommnis?
  • Sie haben als Täter selbst einen Übergriff begangen?

Falls Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten können, müssen Sie den Vorfall der unabhängigen Koordinationsperson melden. Sie ist die offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel. Sie nimmt Ihre Meldung entgegen und setzt sich dafür ein, dass der Vorfall vollständig geklärt wird:

lic. iur. Christine Hess-Keller, Rechtsanwältin und Mediatorin SAV, Telefon +41 41 924 11 00. E-Mail: christine.hess-keller@hess-advokatur.ch

Steht der Vorwurf eines Offizialdelikts im Raum (mutmasslicher Missbrauch), fordert die Koordinationsperson den zuständigen Ordinarius (Bischof, Generalvikar, Bischofsvikar) unabhängig von der Einwilligung des Opfers auf, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.

 

Strafanzeige

Jederzeit können Sie auch direkt eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle einreichen. Der Bischof empfiehlt Ihnen zudem, eine Beratungsperson (sh. unten) oder eine neutrale Opferhilfestelle zu konsultieren. Die Opferhilfestelle kann frei und bei Bedarf auch ausserkantonal gewählt werden. Die Beratungen sind in der ganzen Schweiz kostenlos, vertraulich und anonym:

Bei Straftaten im Ausland können Schweizer Staatsangehörige die Helpline des EDA kontaktieren: +41 800 24 7 365.

Verjährung

Opfer eines sexuellen Übergriffes, der strafrechtlich verjährt ist und/oder bei dem der mutmassliche Täter verstorben ist, können via E-Mail an personalamt@bistum-basel.ch einen Antrag auf finanzielle Genugtuung stellen. Die Röm.-Kath. Landeskirche Aargau unterstützt diesen Genugtuungsfond mit einem namhaften Beitrag.

Teilnahme am weiterführenden Forschungsprojekt
Wer bereit ist, im Rahmen des weiterführenden Forschungsprojekts 2024–2026 der Uni Zürich über sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche zu berichten, meldet sich bitte per E-Mail an forschung-missbrauch@hist.uzh.ch

Beratungspersonen (deutsch/französisch)

Die Beratungspersonen beraten Menschen die im kirchlichen Kontext Opfer, Ver­trauenspersonen, Mitwissende, Zeugen oder beschuldigte Personen geworden sind. Die Beratungsperson zeigt der anfragenden Person während maximal drei Besprechungen die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen auf. Sie untersteht während ihrer Tätigkeit weder dem Berufs- noch dem Beichtgeheimnis. Ist eine Rat suchende Person nicht bereit, ihren Namen und die Namen des Opfers und der beschuldigten Person zu nennen, wird das Gespräch beendet mit der Empfehlung, die Situation mit einer Vertrauensperson zu besprechen oder gegebenenfalls eine Opferberatungsstelle aufzusuchen.

Prävention

Die Vermeidung sexueller Übergriffe hat höchste Priorität!

Der Bischof von Basel hat das diözesane Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe mit der Führung der Prävention und Intervention beauftragt. Dieses sorgt für die Einhaltung der Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höheren Ordensoberen der Schweiz: Sexuelle Übergriff im kirchlichen Umfeld (4. Auflage, März 2019) im Bistum Basel und überprüft die Wirkung von Massnahmen. Es schlägt Massnahmen vor, damit der professionelle Umgang mit Nähe und Distanz zur gelebten Arbeitskultur wird.

Unabhängige Opferberatung und Kinderschutzgruppe Aargau

Die Opferberatung Aargau hilft bei der psychischen Bewältigung von Vorfällen bis zu juristischen Fragen. Das Angebot ist kostenlos und vertraulich.

Opferberatung Aargau
Vordere Vorstadt 5, 5000 Aarau
062 835 47 90
beratungsstelle@opferberatung-ag.ch
www.opferberatung-ag.ch

> Online Opferberatung

Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals Aarau
Tellstrasse 25, 5001 Aarau
062 838 56 16
kinderschutz@ksa.ch
www.ksa.ch/kinderschutzgruppe

Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals Baden
Im Ergel 1, 5404 Baden
056 486 37 05 (rund um die Uhr)
kinderschutzgruppe@ksb.ch
www.kantonsspitalbaden.ch

Jefb: Jugend- Ehe- und Familienberatung im Kanton Aargau
Beratungsstellen: jefb.ch

Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche Tel. 147
beratung@147.ch
www.147.ch

Dargebotene Hand Tel. 143
Beratung zu allen Themen
www.143.ch

Selbsthilfegruppe für Menschen, die sexuelle Gewalt im kirchlichen Umfeld erlebt haben
missbrauch-kirche.ch

Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Anlaufstellen für Personen mit pädophilen Neigungen

Selbsthilfegruppe und Interessensgemeinschaft für Menschen, die sexuelle Gewalt im kirchlichen Umfeld erlebt haben

Die Selbsthilfegruppe für Menschen, die sexuelle Gewalt im kirchlichen Umfeld erlebt haben bietet einen Begegnungsort für Betroffene. Sie sind auf der Suche nach weiteren Opfern, um sich gemeinsam über den erlebten Missbrauch auszutauschen – und um sich gegenseitig zu stärken.

  • Weitere Informationen im Flyer (PDF) *** LINK FEHLT ****

Der Förderverein «IG für Betroffene im kirchlichen Umfeld» ist gegründet und befindet sich in der Aufbauphase. Das Angebot der Selbsthilfegruppe kann so ausgeweitet werden und ermöglicht, Gönner und weitere Unterstützer anzusprechen. Spenden an: Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld, 4600 Olten, PostFinance‐Konto 15‐718716‐6 / IBAN‐Nr. CH93 0900 0000 1571 8716 6 – Link zur QR-Rechnung (PDF).
Weitere Informationen unter: www.missbrauch-kirche.ch

In seiner Stellungnahme nimmt der Vorstand der Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG MikU) mit Freude zur Kenntnis, dass die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) grünes Licht gegeben haben, der Pilotstudie ein dreijähriges Folgeprojekt zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche folgen zu lassen. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung und ein Zeichen dafür, dass die Verantwortungsträger die Notwendigkeit erkannt haben, aufzudecken, wieviel Leid kirchliche Mitarbeitende verursacht haben. Unserer mehrmals geäusserten Forderung «Den Worten müssen Taten folgen» wird mit dem Folgeprojekt entsprochen.

Prävention

Die Vermeidung sexueller Übergriffe hat höchste Priorität!

Der Bischof von Basel hat das diözesane Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe mit der Führung der Prävention und Intervention beauftragt. Dieses sorgt für die Einhaltung der Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höheren Ordensoberen der Schweiz: Sexuelle Übergriff im kirchlichen Umfeld (4. Auflage, März 2019) im Bistum Basel und überprüft die Wirkung von Massnahmen. Es schlägt Massnahmen vor, damit der professionelle Umgang mit Nähe und Distanz zur gelebten Arbeitskultur wird.

Konzept Prävention und Intervention im Bistum Basel

Das Konzept richtet sich grundsätzlich an alle Personen im kirchlichen Dienst sowie an Freiwillige in sensiblen Bereichen. Das Konzept richtet sich insbesondere an alle, die als Vorgesetzte Verantwortung für die Personalführung haben und für die Anstellung, Begleitung und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuständig sind.

Im Wissen darum, dass in der Kirche viele unterschiedliche Formen von Machtmissbrauch vorkommen (z. B. spiritueller Machtmissbrauch, Machtmissbrauch im Bereich Gender, Mobbing), beschränken sich diese Ausführungen auf sexuelle Übergriffe.

Anlaufstelle für Personen mit pädophilen Neigungen

Aufarbeitung Missbrauch

Wissenschaftliche Untersuchung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz

Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigung der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) – haben 2021 gemeinsam entschieden, ein unabhängiges wissenschaftliches Pilotprojekt zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Erwachsenen durch katholische Kleriker, kirchliche Angestellte und Ordensangehörige in der Schweiz seit den 1950er Jahren durchzuführen. Dazu haben sie der Universität Zürich (UZH) einen Forschungsauftrag erteilt. Ein von der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) ernannter, unabhängiger wissenschaftlicher Beirat unterstützt und berät das Forschungsteam der UZH. Im Zentrum stehen dabei die Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglichten und die verhinderten, dass dieser aufgedeckt und geahndet wurde.

Zwischenbericht zur Umsetzung neuer Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

In den Bistümern und Kantonen werden seit längerem Massnahmen getroffen, um dem Risiko von sexuellen Übergriffen präventiv zu begegnen und Betroffene zu unterstützen. Doch das wissenschaftliche Pilotprojekt hat im September 2023 aufgezeigt, dass noch viel Arbeit ansteht.

Den Auftrag für die historische Studie hatten die drei nationalen Organisationen der römisch-katholischen Kirche der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – in Auftrag gegeben. Nun erarbeiten sie auf nationaler Ebene weitere Massnahmen. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen noch entschiedener zu bekämpfen und Betroffene zu unterstützen.

  1. Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
  2. Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
  3. Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
  4. Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
  5. Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
  6. Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.

Informationen zum Stand der Arbeiten sowie eine Übersicht aktueller Beratungsstellen für Betroffene liefert die Projektwebseite: www.missbrauch-kath-info.ch

Wissenschaftliche Untersuchung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz

Am 12. September 2023 wurde der Schlussbericht des einjährigen Pilotprojekts veröffentlicht. Er klärt erste grundlegende Fragen: Welche Missbrauchs-relevanten Akten sind in den kirchlichen Archiven vorhanden? Wie wurde und wird mit diesen Akten umgegangen? Was ist ihnen zu entnehmen? Welche anderen Quellen gibt es?

Unzählige Menschen haben im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen im Umfeld der römisch-katholischen Kirche grosses Leid erlitten. Die wissenschaftliche Erforschung ist in erster Linie den Missbrauchs-Betroffenen geschuldet – auch um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen. Die Erkenntnisse sollen dazu beitragen, systemische Mängel zu benennen und anzugehen, die sexuellen Missbrauch in der Kirche begünstigen, vertuschen oder fördern.

Wie Bischof Joseph Bonnemain sagt: «Die Konfrontation mit einem ungeschönten und unabhängigen Bild der Vergangenheit ist dringend notwendig. Nur so werden wir auf individueller und struktureller Ebene lernen, sexuellen Missbrauch in der Seelsorge künftig zu verhindern und uns der Fehlbarkeit der Kirche beziehungsweise ihrer Amtsträger zu stellen.»

Damit will die Kirche ihre Verantwortung gegenüber den Betroffenen und der Gesellschaft wahrnehmen und ihre eigene Vergangenheit aufarbeiten. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen und dessen Ursachen noch entschiedener zu bekämpfen und weitere Opfer zu verhindern.

Die Stellungnahme der drei Auftraggeberinnen – SBK, RKZ und KOVOS – lässt sich wie folgt zusammenfassen:

1. Die Studie zeigt das Versagen der Kirche im Umgang mit Missbrauch.
Kirchliche Führungspersonen haben verantwortungslos gehandelt, Betroffene nicht ernst genommen, Täter geschützt. Sogar mehrfach verurteilte Täter wurden versetzt und damit weitere Verbrechen in Kauf genommen. Dieser Schuld stellen wir uns und übernehmen Verantwortung. Das bedeutet, dass wir alles tun werden, um die Risiken für Missbräuche zu minimieren und deren Vertuschung künftig zu unterbinden.

2. Nun braucht es Hinschauen, Hinhören und Handeln.
Wir haben Massnahmen auf nationaler Ebene beschlossen, um Missbrauch künftig noch entschiedener zu bekämpfen. Wir schaffen in der ganzen Schweiz unabhängige Meldestellen, damit Missbräuche leichter gemeldet und schnell die notwendigen Schritte eingeleitet werden können. Künftig prüfen wir angehende kirchliche Mitarbeitende kritischer als bisher auf ihre Eignung. Das Personalwesen wird professionalisiert und die Vernichtung von Akten unterbunden.

3. Damit sich wirklich etwas ändert, müssen wir grundlegende Mechanismen der Kirche angehen.
Massnahmen einzelner kirchlicher Organisationen reichen nicht aus. Wir müssen anerkennen, dass grundlegende Mechanismen der Kirche den Missbrauch in diesem Ausmass überhaupt ermöglicht haben. Diese Mechanismen müssen wir angehen. Dazu gehören die Machtfrage, die Sexualmoral, das Priester- und das Frauenbild sowie die Ausbildungs- und Personalpolitik.

«Es steht der Kirche nicht an, Straftaten selbst zu ahnden», sagt Luc Humbel, Präsident des Kirchenrats der Aargauer Landeskirche. Er ist mit seinen Gedanken bei den Opfern. Luc Humbel ist froh, dass die Pilotstudie zum Missbrauch in der katholischen Kirche nicht in deren Machtbereich ermöglicht wurde. Das kanonische Recht sei in Bezug auf Straftaten nicht auf der Höhe der Zeit. Das staatliche Recht gehe immer vor. Lesen Sie hier das ganze Interview.

Rückblick auf die Medienkonferenz vom 12. September 2023:
Medienunterlagen der Universität Zürich:
Der Kontext

Das Pilotprojekt ist Teil der Auseinandersetzung mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext, die Anfang des 21. Jahrhunderts begonnen hat und seitdem immer wichtiger wird. Einige Orden und Institute in der Schweiz haben die Missbrauchsfälle in den eigenen Reihen bereits untersucht.

Ende Juni 2023 haben SBK, RKZ und KOVOS zudem entschieden, die unabhängige historische Erforschung in einem dreijährigen Folgeprojekt 2024–2026 zu vertiefen. Damit will die Kirche ihre Verantwortung gegenüber den Betroffenen und der Gesellschaft wahrnehmen und ihre eigene Vergangenheit aufarbeiten. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen und dessen Ursachen noch entschiedener zu bekämpfen und weitere Opfer zu verhindern.

Teilnahme am weiterführenden Forschungsprojekt
Wer bereit ist, im Rahmen des weiterführenden Forschungsprojekts 2024–2026 der Uni Zürich über sexuellen Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche zu berichten, meldet sich bitte per E-Mail an forschung-missbrauch@hist.uzh.ch

Für Betroffene von sexuellem Missbrauch

Hier finden Betroffene von sexuellem Missbrauch eine Übersicht kirchlicher und unabhängiger Anlaufstellen, durch die sie in der Schweiz Unterstützung erhalten.

Meldung

Bitte wenden Sie sich unverzüglich an die Koordinationsperson oder eine Beratungsperson des Bistums Basel, wenn Sie Kenntnis oder begründeten Verdacht haben, dass ein sexueller Übergriff stattgefunden hat. Handelt es sich um ein mögliches Offizialdelikt, muss in jedem Fall Anzeige erstattet werden.

Die Opferberatung Aargau hilft bei der psychischen Bewältigung von Vorfällen bis zu juristischen Fragen. Das Angebot ist kostenlos und vertraulich. Telefon 062 835 47 90, E-Mail beratungsstelle@opferberatung-ag.ch

Opfer eines sexuellen Übergriffes, der strafrechtlich verjährt ist und/oder bei dem der mutmassliche Täter verstorben ist, können einen Antrag auf finanzielle Genugtuung stellen. Die Röm.-Kath. Landeskirche Aargau unterstützt diesen Genugtuungsfond mit einem namhaften Beitrag.

Selbsthilfegruppe für Menschen, die sexuelle Gewalt im kirchlichen Umfeld erlebt haben. Spenden an: Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld, 4600 Olten, PostFinance‐Konto 15‐718716‐6 / IBAN‐Nr. CH93 0900 0000 1571 8716 6

In seiner Stellungnahme nimmt der Vorstand der Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG MikU) mit Freude zur Kenntnis, dass die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) grünes Licht gegeben haben, der Pilotstudie ein dreijähriges Folgeprojekt zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche folgen zu lassen. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung und ein Zeichen dafür, dass die Verantwortungsträger die Notwendigkeit erkannt haben, aufzudecken, wieviel Leid kirchliche Mitarbeitende verursacht haben. Unserer mehrmals geäusserten Forderung «Den Worten müssen Taten folgen» wird mit dem Folgeprojekt entsprochen.