Hilfe bei Übergriffen
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Hier erfahren Sie, wo Sie bei Übergriffen Hilfe bekommen, was die Kirche zur Prävention tut und wie weit die historische Aufarbeitung ist.
Im Bistum Basel sind zwei Stellen zur Intervention bei Verdacht auf einen sexuellen Übergriff eingerichtet:
Handelt es sich um ein mögliches Offizialdelikt, muss in jedem Fall Anzeige erstattet werden. Weitere Informationen und Beratungsadressen für Betroffene finden Sie im Merkblatt.
Haben Sie etwas beobachtet, gehört oder sind selbst betroffen? Hier finden Sie Hilfe.
Falls Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten können und vom Bischof eine Beauftragung (missio canonica) haben, müssen Sie den Vorfall der unabhängigen Meldestelle zwingend melden. An andere Personen wird appelliert, dasselbe zu tun. Die unabhängige Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel nimmt Ihre Meldung entgegen und setzt sich dafür ein, dass der Vorfall vollständig geklärt wird.
Steht der Vorwurf eines Offizialdelikts im Raum (mutmasslicher Missbrauch), fordert die Koordinationsperson den zuständigen Ordinarius (Bischof, Generalvikar, Bischofsvikar) unabhängig von der Einwilligung des Opfers auf, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.
Strafanzeige
Jederzeit können Sie auch direkt eine Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle einreichen. Der Bischof empfiehlt Ihnen zudem, eine Beratungsperson oder eine neutrale Opferhilfestelle zu konsultieren. Die Opferhilfestelle kann frei und bei Bedarf auch ausserkantonal gewählt werden. Die Beratungen sind in der ganzen Schweiz kostenlos, vertraulich und anonym:
Bei Straftaten im Ausland können Schweizer Staatsangehörige die Helpline des EDA kontaktieren: +41 800 24 7 365.
Verjährung
Opfer eines sexuellen Übergriffes, der strafrechtlich verjährt ist und/oder bei dem der mutmassliche Täter verstorben ist, können sich für eine professionelle Unterstützung und Begleitung ebenfalls eine Beratungsperson oder neutrale Opferhilfestelle zu kontaktieren. Des Weiteren können Sie Antrag auf finanzielle Genugtuung bei der unabhängigen Meldestellestellen. Diese wird Ihnen gerne die weiteren Schritte erläutern. Die Röm.-Kath. Landeskirche Aargau unterstützt diesen Genugtuungsfond mit einem namhaften Beitrag.
Die Beratungspersonen beraten Menschen die im kirchlichen Kontext Opfer, Vertrauenspersonen, Mitwissende, Zeugen oder beschuldigte Personen geworden sind. Die Beratungsperson zeigt der anfragenden Person während maximal drei Besprechungen die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen auf. Sie untersteht während ihrer Tätigkeit weder dem Berufs- noch dem Beichtgeheimnis. Ist eine Rat suchende Person nicht bereit, ihren Namen und die Namen des Opfers und der beschuldigten Person zu nennen, wird das Gespräch beendet mit der Empfehlung, die Situation mit einer Vertrauensperson zu besprechen oder gegebenenfalls eine Opferberatungsstelle aufzusuchen.
Die Interessensgemeinschaft und Selbsthilfegruppe für Menschen, die sexuelle Gewalt im kirchlichen Umfeld erlebt haben (IG-M!kU) bietet einen Begegnungsort für Betroffene, um sich gemeinsam über den erlebten Missbrauch auszutauschen – und um sich gegenseitig zu stärken.
In der IG-M!kU stehen Betroffene und nicht direkt Betroffene gemeinsam dafür ein, dass Missbrauch im kirchlichen Umfeld, ob körperlicher oder seelischer Art, nicht vertuscht wird. Die IG-M!kU fordert, dass
– die Kirche für Folgen von Missbrauch die Verantwortung übernimmt.
– Betroffene professionell begleitet werden.
– Missbrauchstäter aus kirchlichen Tätigkeiten ausgeschlossen werden
Der Bischof von Basel hat das diözesane Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe mit der Führung der Prävention und Intervention beauftragt. Dieses sorgt für die Einhaltung der Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höheren Ordensoberen der Schweiz: Sexuelle Übergriff im kirchlichen Umfeld (4. Auflage, März 2019) im Bistum Basel und überprüft die Wirkung von Massnahmen. Es schlägt Massnahmen vor, damit der professionelle Umgang mit Nähe und Distanz zur gelebten Arbeitskultur wird.
Allgemeines Schutzkonzept Prävention und Intervention im Bistum Basel:
Die drei nationalen kirchlichen Institutionen der Schweiz – die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigung der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) – haben 2021 gemeinsam entschieden, ein unabhängiges wissenschaftliches Pilotprojekt zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und Erwachsenen durch katholische Kleriker, kirchliche Angestellte und Ordensangehörige in der Schweiz seit den 1950er Jahren durchzuführen. Dazu haben sie der Universität Zürich (UZH) einen Forschungsauftrag erteilt. Ein von der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte (SGG) ernannter, unabhängiger wissenschaftlicher Beirat unterstützt und berät das Forschungsteam der UZH. Im Zentrum stehen dabei die Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglichten und die verhinderten, dass dieser aufgedeckt und geahndet wurde.