Stellungnahme der Aargauer Konferenz der Religionen zu der am 25. August 2026 im Grossen Rat überwiesenen Motion von Adrian Schoop und Mitunterzeichnenden betreffend «Schutz von Mädchen vor religiösem Zwang» (Kopftuchverbot)
Die Aargauer Konferenz der Religionen (AKoRel) warnt vor einem Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit und plädiert für eine starke Schule, die Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung stärkt und so vor Zwang schützt.
Der Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Wahrung der religiösen Neutralität sind Aufgaben des Staates. Art. 15 der Bundesverfassung ist überschrieben: «Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet». Art. 11, Abs. 1 der Verfassung des Kantons Aargau lautet: «Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich».
Art. 10 der Aargauer Kantonsverfassung hält unter anderem fest, dass niemand wegen seiner religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Trotz dieser Verfassungsartikel hat der Grosse Rat des Kantons Aargau am 25. August 2026 eine Motion überwiesen, die vom Regierungsrat die Ausarbeitung gesetzlicher Grundlagen für ein Verbot des Kopftuchtragens an Schulen verlangt. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Aargauer Konferenz der Religionen AKoRel veranlasst, Stellung zu nehmen.
Vergeblich hatte der Regierungsrat darauf hingewiesen, dass ein Kopftuchverbot an Schulen gegen die Verfassung verstossen könnte. Wer trotzdem für ein solches Verbot argumentiert, müsste in einer Güterabwägung nachweisen können, dass es ein schützenswertes Gut gibt, das höher zu gewichten ist als die offensichtliche Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Benachteiligung von Angehörigen einer Religionsgemeinschaft und die damit verbundene Verletzung der religiösen Neutralität des Staates. Als Argument wird der Schutz von Mädchen und jungen Frauen vor religiösem Zwang ins Feld geführt.
In der Debatte des Grossen Rates wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass dieses Ziel mit einem Verbot des Kopftuchtragens an Schulen verfehlt wird. Keine einzige junge Frau, die diesem Zwang tatsächlich ausgesetzt ist (was keineswegs bei jeder Kopftuchträgerin der Fall ist), wird durch dieses Verbot in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung gestärkt. Religiöser Zwang kommt in jeder Religionsgemeinschaft vor und wird mehrheitlich unsichtbar ausgeübt – auch gegenüber Erwachsenen. Auch andere Formen von Zwang oder Gewalt gegen Kinder Jugendliche und Erwachsene bleiben sehr oft unsichtbar.
Wer sich also für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Zwang und Gewalt einsetzen möchte, sollte nicht der Versuchung erliegen, dies über ein Verbot von Kopftüchern an Schulen erreichen zu wollen. Vielmehr sollten die Schulen darin unterstützt werden, Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung und Urteilskraft in Fragen der Religion zu bestärken. Das braucht nicht nur auf allen Schulstufen altersgerechte Bildung über Religionen, sondern auch Raum für das Gespräch darüber, was in Beziehungen – auch innerhalb der Familie und des Freundeskreises – ok ist und was nicht, und wie man seine eigene Integrität und diejenige anderer Menschen respektieren und schützen kann. Es braucht im Umfeld der Schule Vertrauenspersonen, an die sich Kinder und Jugendliche wenden können – und sich auch trauen –, wenn sie zu Hause und generell in ihrem Umfeld Zwang und Gewalt ausgesetzt sind. Dafür braucht die Volksschule genügend Mittel sowie genügend gut dafür ausgebildetes und motiviertes Personal.
Wer sich gegen religiösen Zwang bei Kindern und Jugendlichen einsetzen möchte, sollte sich also für eine starke Schule und ein motivierendes Lernumfeld engagieren und nicht mit Verboten operieren. Es ist ausserdem schwer vorstellbar, wie Lehrpersonen und Schulleitungen ein Verbot durchsetzen sollen, falls sich eine Schülerin weigert, das Kopftuch abzulegen. Und es ist ebenfalls schwer vorstellbar, dass die betroffene Schülerin und ihre Eltern in ihrem Verständnis für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung unseres Landes bestärkt werden. Das Gegenteil könnte der Fall sein. Ein Kopftuchverbot an Schulen verstösst nicht nur gegen Kantons- und Bundesverfassung. Es schafft mehr Probleme als es löst. Und es verursacht Schulen und staatlichen Stellen unnötigen Aufwand – und damit Kosten. Die AKoRel lehnt ein solches Verbot ab und hofft auf eine weise Entscheidung des Grossen Rates, wenn der Regierungsrat eine entsprechende Vorlage vorlegt.
Die Aargauer Konferenz der Religionen (AKoRel) wurde 2014 gegründet. Ihr Ziel ist es, das Vertrauen und das friedliche Zusammenleben der Religionen zu fördern, gemeinsame Anliegen mit staatlichen Stellen zu besprechen und auf aktuelle Themen einzugehen.
Zum Gremium gehören die folgenden Religionsgemeinschaften im Kanton, die durch ihre Leitungspersonen vertreten sind.
- Alina Yael Gordan, Co-Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde Baden
- Pascal M. Gregor, Präsident des Kirchenrats der Römisch-Katholischen Landeskirche im Aargau
- Christoph Weber-Berg, Präsident des Kirchenrats der Reformierten Landeskirche Aargau
- Raymond Dumont, Präsident des Kirchenrats der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau
- Halit Duran, Präsident des Verbands Aargauer Muslime