Wahlen in die katholische Kirchenpflege Menziken-Reinach: Annullierung des Wahltermins vom 31. August 2025

Die Mitglieder der Kirchenpflege der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Menziken-Reinach möchten ihr Gremium vergrössern und von 6 auf 10 Mitglieder aufstocken. Da der angekündigte Wahltermin vom 31. August 2025 nach vorliegenden Erkenntnissen nicht rechtmässig festgelegt wurde, musste dieser vom Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau annulliert werden.

Update 11.8.2025: Die Wahl in die Kirchenpflege am 31. August 2025 wurde vom Kirchenpflegepräsidenten von Menziken-Reinach angesetzt, obwohl er dazu nicht befugt ist. Trotz ausdrücklichem Verbot der Landeskirche wurden die Wahlunterlagen versandt. Die Wahl ist deshalb von vornherein ungültig. Bereits erhaltene Wahlunterlagen können entsorgt werden.

Informationen des Kirchenrats 14.08.2025:

Der Wahltermin der Ersatz- und Zuwahlen in die Kirchenpflege wurde vom Kirchenpflegepräsidenten Dr. Martin Sigg eigenmächtig auf den 31. August festgelegt. Gemäss der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen ist jedoch der Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau dafür zuständig, den Zeitpunkt von Wahlen festzulegen. Aus diesem Grund und aufgrund einer eingegangenen Beschwerde hat der Kirchenrat den Wahltermin annulliert, wie hier und in der Ausgabe Nr. 17 des Pfarrblatts Lichtblicks mitgeteilt.

Die bereits verschickten Wahlunterlagen können entsorgt werden, da die Wahl am 31. August 2025 ungültig ist. Der Kirchenrat wird in Absprache mit der gesamten Kirchenpflege der Kirchgemeinde Menziken-Reinach einen neuen Wahltermin festlegen, unter Einhaltung einer genügend langen Vorlaufzeit, in der sich Mitglieder zur Wahl stellen können. Wählbar sind alle Mitglieder der Römisch-Katholischen Kirche Menziken-Reinach ab 16 Jahren.

Der neue Wahltermin wird bekannt gegeben, sobald er feststeht. Dem Kirchenrat ist an der Einhaltung der gültigen Regeln gelegen. Nur so können Rechtsgleichheit hergestellt und die Rechte aller gewahrt werden. Er bedauert die Umstände rund um die Wahlen in die Kirchenpflege.

Medienmitteilung vom 29.07.2025:

Mitglieder der Kirchgemeindeversammlung Menziken-Reinach hatten am 30. April 2024 beschlossen, die Zahl der Kirchenpflegemitglieder auf zehn zu erhöhen. Gegen den Entscheid des Kirchenrats der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau, die Aufstockung solle im Rahmen von Gesamterneuerungswahlen am Ende der laufenden Wahlperiode geschehen, wurde Beschwerde eingereicht. Dieser hat das Rekursgericht der Landeskirche am 8. Mai 2025 stattgegeben und den Kirchenrat angewiesen, innerhalb von sechs Monaten Wahlen anzuordnen. Daraufhin hat Dr. Martin Sigg, Präsident der Kirchenpflege Menziken-Reinach am 3. Juni 2025 den 31. August 2025 als Wahltermin festgelegt, ohne die Kirchenpflege darüber abstimmen zu lassen. Dieser Termin wurde im Pfarrblatt «Lichtblick» vom 14. Juni 2025 publiziert. Gegen dieses Vorgehen wurde wiederum Beschwerde eingereicht.

Mit Verfügung vom 11. Juli 2025 hat der Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche den bereits publizierten Wahltermin vom 31. August 2025 für die Wahl in die Kirchenpflege der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Menziken-Reinach annulliert. Diese Mitteilung wurde im Pfarrblatt «Lichtblick» in der Ausgabe Nr. 16/2025 vom 26. Juli 2025 publiziert. In derselben Ausgabe publizierte der Kirchenpflegepräsident jedoch auch einen Text, der den Eindruck erweckt, die Kirchgemeinde sei durch das Urteil des Rekursgerichts verpflichtet, die Wahl am 31. August 2025 durchzuführen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Vielmehr hat das Rekursgericht den Kirchenrat angewiesen, die Wahl innerhalb von sechs Monaten anzuordnen. Dieser Anweisung wird der Kirchenrat nachkommen. Er wird den Wahltermin in Absprache mit der Kirchenpflege der Kirchgemeinde Menziken-Reinach gemeinsam und demokratisch festlegen und dabei genügend Vorlaufzeit einplanen. Der Wahltermin vom 31. August 2025 wurde vorsorglich annulliert, damit nicht eine Wahl durchgeführt wird, die nachträglich wegen schwerwiegenden Verfahrensfehlern annulliert werden müsste.

Der Kirchenrat der Landeskirche bedauert die entstandene Unklarheit über den Wahltermin, die durch den gleichzeitig publizierten Text des Kirchenpflegepräsidenten verursacht wurde. Gemäss Organisationsstatut ist der Kirchenrat für die Aufsicht über die Kirchgemeinden zuständig. Er stellt deshalb fest, dass die Wahl von Mitgliedern in die Kirchenpflege Menziken-Reinach am 31. August 2025 nicht stattfinden kann. In einem heutigen Schreiben wurde die Kirchenpflege darüber informiert, dass sie weitere Schritte zur Vorbereitung dieser Wahl bis zur Festlegung des neuen Termins zu unterlassen hat.