Kirchgemeinde Menziken-Reinach: Ergebnisse der Untersuchung
Verschiedene Vorkommnisse in der Kirchgemeinde Menziken-Reinach bewogen den Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche im Januar dieses Jahres dazu, eine externe
Untersuchung einzuleiten. Die Untersuchung wurde von Werner Schib, Rechtsanwalt und ehemaliger Vizestadtpräsident der Stadt Aarau, durchgeführt. Sein Bericht zeigt auf, dass die demokratischen Rechte in der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 nicht gewahrt wurden.
Verschiedene Vorkommnisse in der Kirchgemeinde Menziken-Reinach bewogen den Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche im Januar dieses Jahres dazu, eine externe Untersuchung einzuleiten. Gegenstand dieser Untersuchung waren mögliche Verletzungen politischer Rechte in der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 sowie Fragen im Zusammenhang mit der Tragung der Kosten einer vom Kirchenrat annullierten Wahl. Martin Sigg, Präsident der Kirchenpflege Menziken-Reinach, hatte Ende August 2025 eigenmächtig eine Wahl durchgeführt, obwohl diese von der Landeskirche annulliert worden war und somit von vorneherein ungültig und sinnlos war. Der Prüfauftrag umfasste auch die Frage, ob Pater Luis Reyes, der nach klarer Anweisung des Bistums Basel nicht in Menziken-Reinach beschäftigt werden durfte, dennoch angestellt worden war. Ebenfalls zu prüfen waren die Auswirkungen der von Martin Sigg eingereichten Strafanzeigen gegen Kirchenpfleger Stefan Lutz, auf die Zusammenarbeit innerhalb der Kirchenpflege sowie in der Kirchgemeinde insgesamt.
Die Untersuchung wurde von Werner Schib, Rechtsanwalt und ehemaliger Vizestadtpräsident der Stadt Aarau, durchgeführt. Sein Bericht zeigt auf, dass die demokratischen Rechte in der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 nicht gewahrt wurden. Bei der Behandlung des Budgets für das Jahr 2026 gaben weder der Finanzverantwortliche noch der Kirchenpflegepräsident Auskunft. Pfarrer Piotr Palczynski nahm dagegen als Kirchenpflegemitglied in einer Art und Weise Stellung, die im Bericht als «dominante und unverhältnismässige Interventionen in die Behandlung bzw. Abstimmung über das Budget» bezeichnet wird. Anstatt Antworten auf sachliche Fragen zum Budget zu geben, griff er Fragesteller persönlich an. Kirchenpflegepräsident Martin Sigg, der für Ordnung in der Kirchgemeindeversammlung hätte sorgen müssen, intervenierte nicht oder zu spät. Der Bericht kommt zum Schluss: Die Versammlungsleitung und das Kirchenpflegemitglied Pjotr Palczynski haben ihre Pflichten verletzt, wodurch die freie Willensbildung der Stimmberechtigten beeinträchtigt wurde. Damit liegt eine Verletzung politischer Rechte vor.
Kosten der illegalen Wahl vom 31. August 2026
Im Sommer des vergangenen Jahres setzte Kirchenpflegepräsident Martin Sigg eigenmächtig und im Alleingang einen Wahltermin auf den 31. August 2025 fest, obwohl er dazu nicht befugt war. Weil dagegen eine gut begründete Beschwerde erhoben wurde, annullierte der Kirchenrat die Wahl und untersagte deren Durchführung. Martin Sigg ignorierte diese Weisung und führte den Wahlgang durch. Das Wahlresultat wurde jedoch nicht anerkannt und es musste eine Sachwaltung eingesetzt werden, die die Wahl zum Jahreswechsel korrekt durchführte. Für die Durchführung der illegalen Wahl entstanden der Kirchgemeinde Kosten in Höhe von CHF 8’767.50. Die Untersuchung zeigt, dass die Kirchgemeinde diese Kosten bei Martin Sigg einfordern kann, da er widerrechtlich gehandelt hat.
Keine Lohnzahlung an Pater Luis Reyes erfolgt
Die von Martin Sigg geplante Entschädigung an Pater Luis Reyes für seine Einsätze in der Jugendarbeit konnte die Kirchenpflege stoppen und die Auszahlung verhindern. Der Kirchenrat sieht in diesem Punkt keinen Handlungsbedarf.
Kein laufendes Strafverfahren gegen Kirchenpfleger Stefan Lutz
Auf Wunsch der Kirchenpflege wurde von Werner Schib auch untersucht, wie sich die Strafanzeigen gegen Stefan Lutz auf die Arbeit der Kirchenpflege auswirken. Dies hat sie damit begründet, dass gegen Stefan Lutz Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs, qualifizierter Veruntreuung und versuchten Betrugs hängig seien. Wie sich nun zeigt, ist dies nicht der Fall. In der Untersuchung kommt Rechtsanwalt Werner Schib zum Schluss, dass noch keine Strafuntersuchung eröffnet wurde. Auch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat kürzlich entschieden, die Strafanzeige gegen Stefan Lutz nicht an die Hand zu nehmen. Gegen diesen Entscheid hat Martin Sigg in der Zwischenzeit wiederum Beschwerde beim Obergericht erhoben.
Insgesamt bietet der Bericht somit keinen Anlass für schwerwiegende aufsichtsrechtliche Eingriffe wie einen vollständigen Entzug der Selbstverwaltung der Kirchgemeinde Menziken-Reinach oder eine Amtsenthebung von Mitgliedern der Kirchenpflege.
Kirchenratspräsident Pascal Gregor hat im Gespräch mit der Kirchenpflege Menziken-Reinach seine Besorgnis über die Spannungen innerhalb der Kirchgemeinde ausgedrückt, die sich auch in der Kirchenpflege widerspiegeln: «Es ist wichtig, dass die beiden Lager aufeinander zugehen. Meinungsverschiedenheiten sollten im Dialog gelöst werden. Die Mehrheit sollte besonders darauf achten, den Meinungen der Minderheit Raum zu geben und faire Diskussion zuzulassen.»
Zurzeit wird die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Menziken-Reinach zu den Massnahmen angehört, die sich aus den Erkenntnissen des Untersuchungsberichts ergeben. Anschliessend wird der Kirchenrat entscheiden. Die Öffentlichkeit wird voraussichtlich anfangs Juni über allfällige Massnahmen des Kirchenrats informiert.