Bistum & RKZ

Die Römisch-Katholische Kirche in der Schweiz kennt das sogenannte duale System. Damit ist gemeint, dass zwei gleichberechtigte Partner sich die Aufgaben im kirchlichen Leben teilen: die pastorale Seite – organisiert als Pfarrei – und die staatskirchenrechtliche Seite organisiert als Kirchgemeinde. Beide Partner tragen ihre je eigene Verantwortung für das Wohl der Kirche und treffen ihre Entscheide einvernehmlich.

Inhalt

Das Bistum Basel

Das Bistum Basel umfasst 10 Kantone. Über 1200 Seelsorgerinnen und Seelsorger, Katechetinnen und Katecheten sind in rund 100 Pastoralräumen und 500 Pfarreien für eine Million Gläubige im Einsatz. Die Entstehung des Bistums geht auf das 4. Jahrhundert zurück. Geführt wird es seit 2011 von Bischof Felix Gmür und Generalvikar Markus Thürig. Die zentralen Aufgaben des Bistums sind das Zeugnis der Liebe Gottes und der Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Dies erfolgt im Spannungsfeld zwischen Bewahrung und Entwicklung.

  • 18 Domherren wirken als Diplomaten zwischen Kantonsregierung und Bistum. Gemeinsam wählen sie den Diözesanbischof. 

  • Das Bistum ist in 3 Regionen unterteilt: St. Urs (AG, BL, BS), St. Verena (BE, JU, SO) und St. Viktor (LU, SH, TG, ZG).

  • 1200 Seelsorgerinnen und Seelsorger, Katechetinnen und Katecheten arbeiten im Auftrag des Bischofs in den pastoralen Einheiten. Das Personalverzeichnis des Bistums Basel verschafft einen Überblick. Kriterien für die Aufnahme in das Verzeichnis befinden sich in den Allgemeinen Hinweisen.

  • Das Seminar St. Beat in Luzern begleitet Studierende während der Ausbildung und gewährleistet ihre Berufseinführung.

  • Die Steuerhoheit liegt bei den Kirchgemeinden als staatskirchenrechtliche Körperschaften. Sie bestimmen über die Verwendung der finanziellen Mittel.

Bistumsregion St. Urs

Die Bistumsregion St. Urs umfasst die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt 

Aufgaben der Regionalleitung

Alle drei Regionen werden von einem Team unter Führung eines Bischofsvikars geleitet. Zu den Hauptaufgaben der Bistumsregionalleitung gehören der Austausch mit den Pfarreien und Kirchgemeinden besonders in Personalfragen, die Pastoralentwicklung und den Kontakt mit den kantonalen staatskirchenrechtlichen Exekutiven. Die Bistumsregionalleitung ist verantwortlich für die Umsetzung diözesaner Projekte in ihrer Region (z.B. Pastoraler Entwicklungsplan) und bringt Fragen und Anregungen aus der Region in die Bistumsleitung ein.

Pastoralräume

Mehrere Pfarreien zusammen bilden einen Pastoralraum. Darin arbeiten die Seelsorgenden im Pastoralraumteam nach einem gemeinsam erarbeiteten Pastoralkonzept.

Schweizer Bischofskonferenz (SBK)

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) ist das Koordinierungsorgan der Bistümer der Schweiz. Sie wurde 1863 als weltweit erste Bischofskonferenz gegründet und umfasst derzeit 9 Mitglieder: Die Bischöfe der sechs Bistümer der Schweiz, deren Weihbischöfe sowie die beiden Äbte der Territorialabteien Saint-Maurice und Einsiedeln. Sie hält vierteljährlich ihre ordentlichen Versammlungen ab und gelegentlich, wenn die Umstände es erfordern, ausserordentliche Versammlungen.

Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ)

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist der Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen. Sie besteht seit 1971 und ist als Verein organisiert. Sie trägt massgeblich dazu bei, dass die katholische Kirche ihre Aufgaben auf gesamtschweizerischer Ebene wahrnehmen kann, und setzt sich für demokratisches, solidarisches und unternehmerisches Handeln ein, das den Bedürfnissen des kirchlichen Lebens vor Ort Rechnung trägt. Weitere Informationen: www.rkz.ch

Das duale System

Die Römisch-Katholische Kirche in der Schweiz kennt das sogenannte duale System. Damit ist gemeint, dass zwei gleichberechtigte Partner sich die Aufgaben im kirchlichen Leben teilen: die pastorale Seite – organisiert als Pfarrei – und die staatskirchenrechtliche Seite organisiert als Kirchgemeinde. Beide Partner tragen ihre je eigene Verantwortung für das Wohl der Kirche und treffen ihre Entscheide einvernehmlich.

Pfarreien

  • Pastorale Seite
  • Zuständig für Gottesdienst (und Nutzung der Sakralräume) und Seelsorge
  • Geleitet vom Pfarrer/Gemeindeleiter/-in, beauftragt vom Bischof, Seelsorgenden und allen weiteren Mitarbeitenden und Freiwilligen
  • Teil des Bistums und damit in die Weltkirche eingebunden

Kirchgemeinden

  • Staatskirchenrechtliche Seite
  • Zuständig für die Finanzen (Ausnahme: Kirchliche Gelder), die Verwaltung (Ausnahme: Pfarramtverwaltung), die Infrastruktur und die Anstellung des Personals
  • Geleitet von der demokratisch gewählten Kirchenpflege
  • Teil der kantonalen Landeskirche