Kirchgemeinde Menziken-Reinach: Kirchenrat beschliesst Massnahmen nach Untersuchung

Nach Abschluss der externen Untersuchung in der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Menziken-Reinach hat der Kirchenrat der Römisch-Katholischen Kirche im Aargau in seiner Sitzung vom 27. Mai die weiteren Massnahmen beschlossen. Der Budgetbeschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 wird aufgehoben. Die Abstimmung über das Budget 2026 muss bis spätestens 31. August 2026 in einer ausserordentlichen Kirchgemeinde­versammlung wiederholt werden. Für die Vorbereitung und Durchführung dieser Versammlung wird der Kirchgemeinde die Selbstverwaltung entzogen und Kurt Schmid aus Lengnau als Sachwalter eingesetzt.

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Bereits am 11. Mai 2026 hatte der Kirchenrat die Ergebnisse des Untersuchungsberichts von Werner Schib, Rechtsanwalt und ehemaliger Vizestadtpräsident der Stadt Aarau, veröffentlicht. Dieser kam zum Schluss, dass in der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025 zu Unregelmässigkeiten kam und die demokratischen Rechte der Stimmberechtigten nicht gewahrt wurden. Bei der Behandlung des Budgets 2026 seien sachliche Fragen nicht ausreichend beantwortet worden. Stattdessen kam es gemäss Bericht zu persönlichen Angriffen und unverhältnismässigen Interventionen durch Pfarrer Piotr Palczynski. Kirchenpflegepräsident Martin Sigg habe als Versammlungsleiter nicht oder zu spät eingegriffen. Der Bericht hält fest, dass dadurch die freie Willensbildung der Stimmberechtigten beeinträchtigt wurde.

Der Kirchenrat hatte der Kirchenpflege Menziken-Reinach nach Veröffentlichung des Untersuchungsberichts das rechtliche Gehör gewährt. Nach Auswertung dieser Anhörungen hat der Kirchenrat die heute beschlossenen Massnahmen gefällt.

Budgetbeschluss wird aufgehoben

Der Kirchenrat heisst eine Beschwerde gegen den Budgetbeschluss der Kirchgemeinde-versammlung vom 18. November 2025 gut. Der damalige Beschluss zum Budget 2026 wird vollständig aufgehoben. Die Abstimmung muss in einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung bis spätestens 31. August 2026 wiederholt werden. Bis ein rechtskräftig genehmigtes Budget vorliegt, dürfen nur unerlässliche Ausgaben getätigt werden.

Für die Vorbereitung und Durchführung dieser ausserordentlichen Kirchgemeinde­versammlung wird Kurt Schmid aus Lengnau als Sachwalter eingesetzt. Der Kirchenrat entzieht der Kirchgemeinde Menziken-Reinach die Selbstverwaltung für dieses Geschäft. Damit soll sichergestellt werden, dass die erneute Abstimmung korrekt, geordnet und unter Wahrung der politischen Rechte durchgeführt wird. Kurt Schmid ist auch mandatiert sicherzustellen, dass bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Budgets nur unerlässliche Ausgaben getätigt werden.

Kirchgemeindeversammlung soll auch über mögliche Schadenersatzklage entscheiden

In derselben ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung soll auch die Jahresrechnung 2025 behandelt werden. Verbunden damit wird der Kirchgemeindeversammlung die Frage vorgelegt, ob die Kirchgemeinde gegen Kirchenpflegepräsident Martin Sigg Klage auf Erstattung des Schadens von CHF 8’767.50 erheben soll. Diese Kosten entstanden der Kirchgemeinde durch den von Martin Sigg am 31. August 2025 eigenmächtig durchgeführten Wahlgang, obwohl der Kirchenrat diese Wahl zuvor annulliert und deren Durchführung untersagt hatte.

Der Kirchenrat bestätigt, dass Martin Sigg in diesem Zusammenhang widerrechtlich gehandelt hat und die Voraussetzungen für eine Schadenersatzklage erfüllt sind. Weil Martin Sigg persönlich betroffen ist und die Kirchenpflege in dieser Frage gespalten ist, wird auch dieses Geschäft unter der Leitung des Sachwalters vorbereitet und der Kirchgemeindeversammlung zur Entscheidung unterbreitet.

Keine Amtseinstellung von Stefan Lutz

Das Gesuch der Kirchenpflege Menziken-Reinach, Kirchenpfleger Stefan Lutz im Amt einzustellen, weist der Kirchenrat ab. Die Voraussetzungen dafür sind gemäss Untersuchungsbericht nicht erfüllt. Bereits in der Medienmitteilung vom 11. Mai 2026 hatte der Kirchenrat darauf hingewiesen, dass gegen Stefan Lutz kein laufendes Strafverfahren besteht. Auch die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hatte entschieden, die Strafanzeige gegen ihn nicht an die Hand zu nehmen.

Entscheide sind sofort vollstreckbar

Die Entscheide des Kirchenrats sind sofort wirksam. Allfälligen Beschwerden wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Kirchenratspräsident Pascal Gregor betont, dass der Kirchenrat mit den Massnahmen die politischen Rechte der Stimmberechtigten schützen und einen geordneten demokratischen Entscheidungsprozess ermöglichen will: «Für die Kirchgemeinde Menziken-Reinach ist es wichtig, dass die offenen Fragen nun in einem korrekten Verfahren geklärt werden. Die Stimmberechtigten sollen ihr Recht auf sachliche Information, faire Beratung und freie Willensbildung wahrnehmen können.»

Der Kirchenrat verzichtet weiterhin auf schwerwiegendere aufsichtsrechtliche Eingriffe wie einen vollständigen Entzug der Selbstverwaltung oder eine Amtsenthebung von Mitgliedern der Kirchenpflege. Die nun beschlossenen Massnahmen greifen gezielt dort ein, wo dies aufgrund der Untersuchungsergebnisse notwendig ist.