Wahlen in die katholische Kirchenpflege Menziken-Reinach: Neuer Wahltermin 30. November 2025

Die Mitglieder der Kirchenpflege der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Menziken-Reinach möchten ihr Gremium vergrössern und von 6 auf 10 Mitglieder aufstocken. Da der Wahltermin vom 31. August 2025 vom Kirchenpflege­präsidenten Dr. Martin Sigg eigenmächtig festgelegt wurde, musste dieser vom Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau annulliert werden. Als neuer Wahltermin wurde der 30. November 2025 festgelegt. Die Wahl wird durch einen vom Kirchenrat eingesetzten Sachwalter durchgeführt.

Wie bereits in der Medienmitteilung vom 29. Juli informiert, müssen die Wahlen zur gewünschten Aufstockung der Kirchenpflegemitglieder gemäss Rekursgerichtsentscheid vom Kirchenrat innert sechs Monaten nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteils angeordnet werden. Der von Dr. Martin Sigg, Präsident der Kirchenpflege Menziken-Reinach, eigenmächtig festgelegte Wahltermin vom 31. August 2025 wurde vom Kirchenrat mit Verfügung vom 11. Juli 2025 vorsorglich annulliert, um zu verhindern, dass eine Wahl durchgeführt wird, die nachträglich wegen schwerwiegender Verfahrensfehler annulliert werden müsste.

Trotz dieser Verfügung hat Dr. Martin Sigg, in seiner Funktion als Kirchenpflegepräsident von Menziken-Reinach, nicht nur den Wahltermin angesetzt, sondern auch entsprechende Wahlunterlagen verschickt. Diese Unterlagen sind ungültig und können entsorgt werden. Mit diesem Vorgehen hat Martin Sigg seine Kompetenzen erneut überschritten. Er wurde deshalb vom Kirchenrat entsprechend disziplinarisch ermahnt.

Durch dieses Verhalten wurde das Vertrauen der Stimmberechtigten in die ordnungsgemässe Durchführung der Wahl erschüttert. Die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich, da die Aussagen des Präsidiums der Kirchenpflege und des Kirchenrats widersprüchlich sind.

Teilweiser Entzug der Selbstverwaltung und Einsetzung einer Sachwaltung

Die Vorgänge rund um die Ansetzung des Wahltermins zeigen, dass die Kirchenpflege Menziken-Reinach derzeit nicht in der Lage ist, eine Wahl ordnungsgemäss – d. h. rechtskonform und entsprechend den Anforderungen an einen wichtigen demokratischen Vorgang – durchzuführen. Der Kirchenrat als Aufsichtsbehörde kann in dieser Situation gestützt auf das Gemeindegesetz (analog zum Regierungsrat gegenüber Einwohnergemeinden) einer Kirchgemeinde die Selbstverwaltung ganz oder teilweise entziehen. Der Kirchenrat hat beschlossen, für die Durchführung der diesjährigen Wahlen in die Kirchenpflege eine Sachwaltung einzusetzen. Diese Massnahme gilt ab 30. August 2025 und ist bis zum 31. Januar 2026 befristet, da voraussichtlich bis zu diesem Datum die Arbeiten zur Durchführung der Wahlen abgeschlossen sein werden.

Gemeindeberater Kurt Schmid, Lengnau
Gemeindeberater Kurt Schmid, Lengnau

Als Sachwalter eingesetzt wird der ehemalige Lengnauer Gemeindeammann und Gemeindeberater Kurt Schmid, Lengnau.

Er wird nicht nur die Ergänzungswahl von vier neuen Mitgliedern an der Urne durchführen, sondern auch die Ersatzwahl für das zurückgetretene Kirchenpflegemitglied in der nächsten Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2025. Nach einer Anhörung der aktuellen Mitglieder der Kirchenpflege und dem Kirchenrat von dieser Woche wurde der Termin für die Wahl der vier zusätzlichen Mitglieder der Kirchenpflege an der Urne auf den 30. November 2025 festgelegt. An diesem Tag finden gleichzeitig eidgenössische Abstimmungen statt.

Der Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche bedauert die Umstände rund um die Kirchenpflegewahlen. Ihm ist es jedoch ein grosses Anliegen, dass die Demokratie auch in den Kirchgemeinden gewahrt wird und die formellen Bestimmungen, die für alle Kirchgemeinden gleichermassen gelten, eingehalten werden.